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AGB

AGB

1. Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote von Agrarluft erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Aufträge sind möglichst schriftlich zu erteilen und von Agrarluft zu bestätigen. Agrarluft bemüht sich, Termine, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. Entsorgungsleistungen (z. B. von Betriebsmitteln, Altöl, Ersatzteilen und Altgeräten) sowie den Transport von kontaminiertem Material erbringt Agrarluft nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Entgelt.

2. Preise

Es gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Agrarluft. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Arbeitsvorbereitungszeiten

Die für die Arbeitsvorbereitung erforderliche Zeit (notwendige Vorbereitungs- und Bearbeitungsarbeiten) wird von Agrarluft nach den für Arbeitszeiten geltenden Grundsätzen und Preisen in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Für unwesentliche Pflichtverletzungen und unwesentliche Mängel besteht keine Gewährleistung. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Neugeräten 24 Monate und bei gebrauchten/überholten Geräten maximal 12 Monate. Zur Wahrung der Gewährleistungsfrist müssen Maschinen oder Maschinenteile von einem Fachbetrieb in Betrieb genommen und protokolliert werden. Des Weiteren müssen Maschinen oder Maschinenteile regelmäßig gewartet werden. Bei Schäden, die durch Dritte wissentlich oder unwissentlich verursacht werden, kann Agrarluft nicht haftbar gemacht werden. Sofern nicht ausdrücklich ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, gelten hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agrarluft. Bei Verstoß gegen eine Richtlinie unter „4. Gewährleistung“ erlischt die Gewährleistung mit sofortiger Wirkung. Unabhängig davon gelten die Garantien des Herstellers.

5. Schadensersatz

Agrarluft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Agrarluft haftet weiterhin nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Eigentumsvorbehalt

Agrarluft behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen oder Ersatzteilen, auch wenn sie bereits eingebaut wurden, bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus jedem Rechtsgrund zustehenden Ansprüche vor.

7. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand München.

8. Wartung

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Wartung und das Wartungsintervall folgende Bestimmungen:

Die Wartung ist jährlich, spätestens nach 2000 Betriebsstunden durchzuführen.

Zusätzliche Bedingungen für Maschinenmietverträge:
Die gemietete Maschine ist nach Ablauf der Mietzeit ohne besondere Aufforderung und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, an die Geschäftsräume von Agrarluft zurückzugeben. Wird die Maschine nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben, erhöht sich der vereinbarte Mietpreis ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe der gemieteten Maschine um 50 %. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach Überschreitung der vereinbarten Mietzeit und nach Fristsetzung zur Rückgabe nicht zurück,
kann Agrarluft nach Ablauf der Frist als Entschädigung den Betrag verlangen, der für die Anschaffung einer Ersatzmaschine erforderlich ist.

9. Zahlungsverzug

Jeder Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Spätestens nach 7 Tagen erfolgt eine Zahlungserinnerung. Spätestens nach 14 Tagen erfolgt eine Mahnung. Nach 21 Tagen erfolgt eine letzte Mahnung mit € 5 Mahngebühren, wenn keine Zahlung eingegangen ist. Sollte danach keine Zahlung eingegangen sein, wird die Rechnung an ein Inkassobüro weitergeleitet. Für darüber hinaus anfallende Kosten haftet der Kunde. Agrarluft kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

10. Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zugesandten Waren auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden dem Frachtführer zu melden. Agrarluft ist unverzüglich zu informieren.

 

11. Rücksendung

Eine Rücksendung ist generell möglich. Bei einem Versandkauf hat der Kunde die Waren auf eigene Kosten zurückzusenden. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn die Ware unbenutzt, unbeschädigt und noch originalverpackt ist. Ist dies nicht der Fall, kann Agrarluft die Rücknahme verweigern. Handelt es sich um eine Sonderbestellung oder ein kundenspezifisches Produkt, kann dem Kunden eine angemessene Gebühr für die zusätzlichen Kosten der Rücksendung in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat etwaige zusätzliche Kosten zu tragen.

Kontakt

 

Agrarluft
Steinfeldstraße 13
83558 Maitenbeth

Telefon: +49 162 2576636
E-Mail: info@agrarluft.de

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