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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Argrarluft erfolgen ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen. Aufträge sind möglichst schriftlich zu erteilen und von Agrarluft zu bestätigen. Nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete zeitliche Angaben werden von Agrarluft nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Die Übernahme von Entsorgungsleistungen (z. B. von Betriebsstoffen, Altöl, Ersatzteilen und Altgeräten) sowie der Transport von schadstoffbelastetem Material erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung.

2. Preise
Es gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Agrarluft. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Arbeitsvorbereitungszeiten
Der Zeitaufwand der Arbeitsvorbereitung (erforderliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten) wird von Agrarluft nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisen berechnet.

4. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Eine Gewährleistung für unwesentliche Pflichtverletzungen und unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Neugeräten beträgt diese 24 Monate und bei gebrauchten/überholten Geräten beträgt diese maximal 12 Monate wenn nicht anders vereinbart. Maschinen oder Maschinenteile müssen durch einen Fachbetrieb in Betrieb genommen und protokolliert werden um die Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Maschinen oder Maschinenteile müssen des Weiteren regelmäßig gewartet werden. Wird durch dritte wissentlich oder unwissentlich ein Schaden verursacht, so kann Agrarluft dafür nicht haftbar gemacht werden. Sofern nicht ausdrücklich eine Wartungsvereinbarung getroffen wurde, so richtet sich diese nach den AGB von Agrarluft. Wird unter „4.Gewährleistung“ gegen eine Richtlinie verstoßen, so erlischt die Gewährleistung mit sofortiger Wirkung. Garantien der Hersteller gelten unabhängig hiervon.

5. Schadenersatz
Agrarluft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Agrarluft haftet weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Falle ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, ist Agrarluft gegenüber dem Kunden aus jedem Rechtsgrund zustehen, behält sich Agrarluft das Eigentum an den gelieferten Gegenständen oder Ersatzteilen, auch wenn sie bereits verbaut sind.

7. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

8. Wartung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart richtet sich die Wartung und der Wartungsintervall wie folgt:

Eine Wartung ist jedes Jahr oder spätestens nach 2000 Betriebsstunden durchzuführen.

Zusätzliche Bedingungen für Maschinenmietverträge:
Die Rückgabe der Mietsache hat ohne besondere Aufforderung nach Ende der Mietzeit und, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, in den Geschäftsräumen von Agrarluft zu erfolgen. Wird die Maschine nicht nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit zurückgegeben, so erhöht sich der vereinbarte Mietzins um 50% ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe der Mietsache. Gibt der Kunde nach Überschreiten der vereinbarten Mietzeit und nach Fristsetzung zur Rückgabe die Mietsache nicht zurück,
so kann Agrarluft nach Fristablauf als Schadensersatz den Betrag verlangen, der zur Anschaffung einer Ersatzmaschine erforderlich ist.

9. Zahlungsverzug

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, so ist jeder Rechnungsbetrag sofort fällig. Eine Zahlungserinnerung wird nach spätestens 7 Tagen versendet. Eine Mahnung nach spätestens 14 Tagen. Eine letzte Mahnung mit 5,-€ Mahngebühren wird nach 21 Tagen verschickt sofern kein Zahlungseingang festzustellen ist. Sollte danach noch immer kein Geldeingang feststellbar sein, so wird die Rechnung einem Inkassounternehmen weitergereicht. Für weitere entstandenen Kosten muss der Kunde selbst dafür aufkommen. Agrarluft kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

10. Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zugesandten Waren auf Transportschäden zu überprüfen und bei Beschädigung dem Transporteur zu melden. Agrarluft ist sofort darüber in Kenntnis zu setzen.

 

11. Rückgabe

Eine Rückgabe von Artikeln ist grundsätzlich möglich. Bei Warensendungen hat der Kunde die Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Eine Rückgabe ist nur dann möglich wenn die Ware unbenutzt, nicht beschädigt und noch in der Originalverpackung ist. Sollte dies nicht der Fall sein so kann Agrarluft die Rücknahme verweigern. Sollte es sich um eine Sonderbestellung handeln oder um ein Kundenspezifisches Produkt, so kann dem Kunden, der Mehraufwand der Rücksendung, angemessen berechnet werden. Für etwaige Mehrkosten muss der Kunde aufkommen.

 

Kontakt

 

Agrarluft
Steinfeldstraße 13
83558 Maitenbeth

Telefon: +49 162 2576636
E-Mail: info@agrarluft.de

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